Anlegerprognose - steuerliche
Aspekte
Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes beteiligen sich die Investoren
an einer deutschen Personengesellschaft, der Sonnenstrom alpha GmbH
& Co. KG, die ihrerseits Anteile an drei italienischen Betreibergesellschaften
halten wird.
Die italienischen Betreibergesellschaften erzielen durch Erzeugung
elektrischer Energie der Photovoltaikanlagen gewerbliche Einkünfte.
Diese unterliegen ausschließlich dem italienischen Besteuerungsrecht.
Die Ergebnisanteile der Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG aus den
Betreibergesellschaften sind in Italien steuerpflichtig. Nach italienischem
Steuerrecht werden ausländische Personengesellschaften wie Körperschaften
besteuert. Die Gewinnanteile der Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG
aus den Beteiligungen unterliegen insoweit der italienischen Körperschaftsteuer
(IRES).
Deutschland stellt die anteiligen auf die Investoren mittelbar entfallenden
Ergebnisse der Betreibergesellschaften von der Besteuerung frei. Diese
Ergebnisse wirken sich bei den Investoren nur insoweit aus, als dass
sie bei der Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen
sind (Progressionsvorbehalt).
Die Auszahlungen der Betreibergesellschaften an den Emittenten sowie
die Auszahlungen des Emittenten an die Investoren unterliegen als Entnahmen
keiner gesonderten Besteuerung.
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