Solarenergie Photovoltaik  
         
   

Anlegerprognose - steuerliche Aspekte

Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes beteiligen sich die Investoren an einer deutschen Personengesellschaft, der Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG, die ihrerseits Anteile an drei italienischen Betreibergesellschaften halten wird.

Die italienischen Betreibergesellschaften erzielen durch Erzeugung elektrischer Energie der Photovoltaikanlagen gewerbliche Einkünfte. Diese unterliegen ausschließlich dem italienischen Besteuerungsrecht.

Die Ergebnisanteile der Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG aus den Betreibergesellschaften sind in Italien steuerpflichtig. Nach italienischem Steuerrecht werden ausländische Personengesellschaften wie Körperschaften besteuert. Die Gewinnanteile der Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG aus den Beteiligungen unterliegen insoweit der italienischen Körperschaftsteuer (IRES).

Deutschland stellt die anteiligen auf die Investoren mittelbar entfallenden Ergebnisse der Betreibergesellschaften von der Besteuerung frei. Diese Ergebnisse wirken sich bei den Investoren nur insoweit aus, als dass sie bei der Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen sind (Progressionsvorbehalt).

Die Auszahlungen der Betreibergesellschaften an den Emittenten sowie die Auszahlungen des Emittenten an die Investoren unterliegen als Entnahmen keiner gesonderten Besteuerung.

   
   
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