Sicherheit - Planungssicherheit
ist kein Zufall:
Die p90-Methode
Prognosen unterliegen hinsichtlich ihres Eintritts in der Zukunft
unvermeidbaren Unsicherheiten. Bei der Erstellung langfristiger Ertragsprognosen
für Solarfonds ermöglicht jedoch die p90-Methode ein hohes
Maß an Planungssicherheit.
Durch Anwendung der p90-Methode liegt die Wahrscheinlichkeit, dass
der geplante Energieertrag erreicht oder überschritten wird, bei
90%. Herkömmliche Fondskonzepte rechnen hingegen mit der p50-Methode,
die nur zu einem Durchschnittswert führt. Hier liegt die Wahrscheinlichkeit,
dass der geplante Energieertrag erreicht oder überschritten wird,
nur bei 50%.
Insofern basiert die Ertragsplanung für Investoren von Sonnenstrom
alpha auf deutlich erhöhter Prognosesicherheit (vgl. Energiewirtschaft
& Contracting, Portfolioanalyse von Energieprojekten, 2009).
Photovoltaikmodule können im Zeitablauf in ihrer Leistungsfähigkeit
nachlassen. Über moderne kristalline Module, wie sie in den Solarparks
von Sonnenstrom alpha zum Einsatz kommen, liegen noch keine Langzeitstudien
vor. Aus Sicherheitsgründen wird eine abnehmende Leistung (Degradation)
von 0,3% der Nennleistung pro Einsatzjahr kalkuliert.
Die auf Sicherheit abzielende Ertragsprognose für Sonnenstrom
alpha basiert auf den gesetzlich über zwanzig Jahre festgelegten
Einspeisevergütungen. Diese orientieren sich an dem Jahr der Inbetriebnahme
und Kapazität des jeweiligen Solarparks. Für die Solaranlagen
von Sonnenstrom alpha greift ein garantierter Mindeststromertrag in
Höhe von 35,3 Cent/kWh für 2009 fertiggestellte Photovoltaikanlagen;
bei 2010 fertiggestellten Photovoltaikanlagen sind es 34,6 Cent/kWh.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Strom am freien Markt
zu veräußern. Der hierfür angesetzte kalkulatorische
Preis in Höhe von 8,7 Cent/kWh liegt 7,4% unter dem aktuellen Marktpreis
in Höhe von ca. 9,4 Cent/kWh.
In der Prognoserechnung für Sonnenstrom alpha wird exemplarisch
eine Veräußerung der Solarparks Ende 2030 zu 10% der Anschaffungskosten
angenommen. Diese Annahme basiert auf der Tatsache, daß die gekauften
oder bis zu 30 Jahren nutzbaren Flächen auch nach Ablauf von ca.
20 Jahren noch erhebliches Renditepotential haben. Dies gilt umso mehr,
als daß von einem steigenden Marktpreis für Strom ausgegangen
werden kann. Die Prospektplanung kalkuliert inkl. Verkaufserlös
einen Vermögenszuwachs nach Steuern von ca. 4,8% p.a. (entspricht
dem durchschnittlichen Kapitalüberschuss pro Jahr, nicht vergleichbar
z. B. mit einem festverzinslichen Wertpapier). Ein durchaus nicht unrealistischer
Veräußerungserlös von 20% z.B. würde zu einem Vermögenszuwachs
nach Steuern von ca. 6% pro Jahr führen. Selbst bei Annahme eines
nicht vorhandenen Veräußerungserlöses gäbe es noch
ein gutes Gesamtergebnis. Insofern stellt der geplante Verkaufserlös
für den finalen Investitionserfolg der Anleger des Sonnenstrom
alpha keine ultimative Größe dar.
Die beschriebenen Vorteile eines stabilen, der Sonne nachgeführten
Photovoltaiksystems liegen aufgrund der deutlich höheren Effizienz
auf der Hand, wenngleich die anfänglichen Investitionskosten gegenüber
fest aufgeständerten Modulen auch größer sind.
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Gesamtmittelrückfluss
für Investoren bei unterschied-lichen Verkaufserlösen in
% der Anschaffungskosten
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Einer der Vorteile nachgeführter Systeme wird sich erst dann
herauskristallisieren, wenn vielleicht in späteren Jahren einmal
über ein sogenanntes Repowering nachgedacht wird. Da
Module aufgrund rasanter Fortentwicklung der Technik immer leistungsfähiger
werden und auch voraussichtlich preisgünstiger, kann es in einigen
Jahren die Situation geben, dass über den Austausch bestehender
Module gegen neue Module nachgedacht wird. Dann würde das jetzige
Konzept einen wesentlichen Vorteil ausspielen, denn die neuen, gegebenenfalls
hocheffizienten Module würden in ihrer Wirksamkeit aufgrund des
Nachführsystems erneut gesteigert werden, ohne dass die anfänglichen
Investitionskosten für das SunCarrier-System nochmals anfallen.
Mit anderen Worten: ein jetzt bereits effizienteres Basissystem bringt
seinen Vorteil vor allem dann zum Tragen, wenn Anpassungen an technische
Weiterentwicklungen vorgenommen werden sollten. Dieser Vorteil schlägt
sich für einen Investor dann entweder in höheren Stromerträgen
oder in einem höheren Veräußerungserlös nieder.
Nach Auslaufen der Stromsubventionierung in 20 Jahren ist von besonderer
Bedeutung, dass der Großteil der Grundstücke käuflich
erworben wurde und nicht wie sonst häufig üblich, mit Oberflächenrechten
gearbeitet wird. Das führt zu jedem Zeitpunkt, also beispielsweise
auch nach 10 Jahren, wie konzeptionell alternativ vorgesehen, gegenüber
herkömmlichen Lösungen zu höheren erzielbaren Veräußerungserlösen.
Eine feste Fondslaufzeit bei diesem Fonds ist nicht vorgesehen, wenngleich
beispielhaft eine ca. 20-Jahres-Rechnung erstellt wurde. Für diesen
Zeitraum liegt auch die staatliche Einspeisevergütung gesetzlich
garantiert vor. Nach 10 Jahren wird die Fondsgeschäftsführung
vertragsgemäß den Investoren den Verkauf der Solaranlagen
zur Entscheidung vorlegen. Darüber hinaus gibt es für jeden
einzelnen Investor erstmals zum 31.12.2020 die Möglichkeit, die
Beteiligung zu kündigen. Weiterhin können Beteiligungen an
dieser Vermögensanlage von Anfang an über die Zweitmarktplattform
SEEkundärHANDLUNG.de zum Verkauf angeboten werden.
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