Solarenergie Photovoltaik  
         
   

Sicherheit - Planungssicherheit ist kein Zufall:
Die p90-Methode

Prognosen unterliegen hinsichtlich ihres Eintritts in der Zukunft unvermeidbaren Unsicherheiten. Bei der Erstellung langfristiger Ertragsprognosen für Solarfonds ermöglicht jedoch die p90-Methode ein hohes Maß an Planungssicherheit.

Durch Anwendung der p90-Methode liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der geplante Energieertrag erreicht oder überschritten wird, bei 90%. Herkömmliche Fondskonzepte rechnen hingegen mit der p50-Methode, die nur zu einem Durchschnittswert führt. Hier liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der geplante Energieertrag erreicht oder überschritten wird, nur bei 50%.

Insofern basiert die Ertragsplanung für Investoren von Sonnenstrom alpha auf deutlich erhöhter Prognosesicherheit (vgl. Energiewirtschaft & Contracting, Portfolioanalyse von Energieprojekten, 2009).

Photovoltaikmodule können im Zeitablauf in ihrer Leistungsfähigkeit nachlassen. Über moderne kristalline Module, wie sie in den Solarparks von Sonnenstrom alpha zum Einsatz kommen, liegen noch keine Langzeitstudien vor. Aus Sicherheitsgründen wird eine abnehmende Leistung (Degradation) von 0,3% der Nennleistung pro Einsatzjahr kalkuliert.

Die auf Sicherheit abzielende Ertragsprognose für Sonnenstrom alpha basiert auf den gesetzlich über zwanzig Jahre festgelegten Einspeisevergütungen. Diese orientieren sich an dem Jahr der Inbetriebnahme und Kapazität des jeweiligen Solarparks. Für die Solaranlagen von Sonnenstrom alpha greift ein garantierter Mindeststromertrag in Höhe von 35,3 Cent/kWh für 2009 fertiggestellte Photovoltaikanlagen; bei 2010 fertiggestellten Photovoltaikanlagen sind es 34,6 Cent/kWh. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Strom am freien Markt zu veräußern. Der hierfür angesetzte kalkulatorische Preis in Höhe von 8,7 Cent/kWh liegt 7,4% unter dem aktuellen Marktpreis in Höhe von ca. 9,4 Cent/kWh.

In der Prognoserechnung für Sonnenstrom alpha wird exemplarisch eine Veräußerung der Solarparks Ende 2030 zu 10% der Anschaffungskosten angenommen. Diese Annahme basiert auf der Tatsache, daß die gekauften oder bis zu 30 Jahren nutzbaren Flächen auch nach Ablauf von ca. 20 Jahren noch erhebliches Renditepotential haben. Dies gilt umso mehr, als daß von einem steigenden Marktpreis für Strom ausgegangen werden kann. Die Prospektplanung kalkuliert inkl. Verkaufserlös einen Vermögenszuwachs nach Steuern von ca. 4,8% p.a. (entspricht dem durchschnittlichen Kapitalüberschuss pro Jahr, nicht vergleichbar z. B. mit einem festverzinslichen Wertpapier). Ein durchaus nicht unrealistischer Veräußerungserlös von 20% z.B. würde zu einem Vermögenszuwachs nach Steuern von ca. 6% pro Jahr führen. Selbst bei Annahme eines nicht vorhandenen Veräußerungserlöses gäbe es noch ein gutes Gesamtergebnis. Insofern stellt der geplante Verkaufserlös für den finalen Investitionserfolg der Anleger des Sonnenstrom alpha keine ultimative Größe dar.

Die beschriebenen Vorteile eines stabilen, der Sonne nachgeführten Photovoltaiksystems liegen aufgrund der deutlich höheren Effizienz auf der Hand, wenngleich die anfänglichen Investitionskosten gegenüber fest aufgeständerten Modulen auch größer sind.

Gesamtmittelrückfluss für Investoren bei unterschied-lichen Verkaufserlösen in % der Anschaffungskosten

Einer der Vorteile nachgeführter Systeme wird sich erst dann herauskristallisieren, wenn vielleicht in späteren Jahren einmal über ein sogenanntes „Repowering“ nachgedacht wird. Da Module aufgrund rasanter Fortentwicklung der Technik immer leistungsfähiger werden und auch voraussichtlich preisgünstiger, kann es in einigen Jahren die Situation geben, dass über den Austausch bestehender Module gegen neue Module nachgedacht wird. Dann würde das jetzige Konzept einen wesentlichen Vorteil ausspielen, denn die neuen, gegebenenfalls hocheffizienten Module würden in ihrer Wirksamkeit aufgrund des Nachführsystems erneut gesteigert werden, ohne dass die anfänglichen Investitionskosten für das SunCarrier-System nochmals anfallen. Mit anderen Worten: ein jetzt bereits effizienteres Basissystem bringt seinen Vorteil vor allem dann zum Tragen, wenn Anpassungen an technische Weiterentwicklungen vorgenommen werden sollten. Dieser Vorteil schlägt sich für einen Investor dann entweder in höheren Stromerträgen oder in einem höheren Veräußerungserlös nieder.

Nach Auslaufen der Stromsubventionierung in 20 Jahren ist von besonderer Bedeutung, dass der Großteil der Grundstücke käuflich erworben wurde und nicht wie sonst häufig üblich, mit Oberflächenrechten gearbeitet wird. Das führt zu jedem Zeitpunkt, also beispielsweise auch nach 10 Jahren, wie konzeptionell alternativ vorgesehen, gegenüber herkömmlichen Lösungen zu höheren erzielbaren Veräußerungserlösen.

Eine feste Fondslaufzeit bei diesem Fonds ist nicht vorgesehen, wenngleich beispielhaft eine ca. 20-Jahres-Rechnung erstellt wurde. Für diesen Zeitraum liegt auch die staatliche Einspeisevergütung gesetzlich garantiert vor. Nach 10 Jahren wird die Fondsgeschäftsführung vertragsgemäß den Investoren den Verkauf der Solaranlagen zur Entscheidung vorlegen. Darüber hinaus gibt es für jeden einzelnen Investor erstmals zum 31.12.2020 die Möglichkeit, die Beteiligung zu kündigen. Weiterhin können Beteiligungen an dieser Vermögensanlage von Anfang an über die Zweitmarktplattform SEEkundärHANDLUNG.de zum Verkauf angeboten werden.

   
   
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